Neuregelung für Besucher*innen vom 1. April 2022

Neuregelung für Besucher*innen vom 1. April 2022

Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 1. April 2022 gelten aktuell folgende Regelungen für Besucher*innen unserer Pflegeeinrichtung:

Zugang für Besucher*innen:
Der Zutritt ist für Besucherinnen und Besucher nur mit einem negativen Testnachweis möglich.

Vollständig immunisierte Besucher*innen (3 Impfungen oder 90 Tage nach zweiter Impfung/Genesung): Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Dies gilt auch für Besucher*innen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben.
Besuche sind auch mit Testnachweisen von offiziellen Teststellen möglich.

Nicht vollständig immunisierte Besucher*innen: Es ist ein negativer PCR-Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) ODER Antigen-Schnelltest nicht älter als 6 Stunden notwendig.

Testungen sind Mittwoch und Freitag von 15–17 Uhr möglich.
Die Testungen sind für Sie kostenfrei. Einen PCR-Test können wir vor Ort leider nicht anbieten.

Maske und Besucherzahl:
Es besteht die Pflicht, eine FFP2-Make (oder einen Schutz mit vergleichbarem Standard) zu tragen. Diese muss auch während des Besuchs in den Zimmern der Bewohner*innen getragen werden!
Die Besucherzahl ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Abstandsgebot:
Es gilt weiterhin das Gebot eines Mindestabstands von 1,5m.

Übersicht der aktuell geltenden allgemeinen Vorgaben für Pflegeeinrichtungen:
Eine Übersicht der momentan geltenden Regelung für Besucher*innen finden Sie hier, eine Zusammenfassung der neuen Regelungen hat das Land hier zusammengestellt.