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Neue Regelungen für Besuche in Seniorenpflegeheimen: Test UND Maske

Der Besuch in Seniorenpflegeheimen ist laut der Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung ab sofort nur noch erlaubt, wenn…

  • ein negativer Corona-Antigentest vorliegt
  • UND während des gesamten Aufenthaltseine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske getragen wird. Sie muss Mund und Nase umschließen und eng anliegen (Metallbügel an den Nasenrücken anpassen). Eine einfache Mund-Nase-Bedeckung reicht nicht aus! Bitte bringen Sie eine eigene Maske mit!
2021-03-09T12:32:56+01:003. März 2021|Aktuell, Corona-Virus|
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